1.1 |
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. |
1.2 |
Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen
Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. |
1.3 |
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
Übergabe der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. |
1.4
|
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. |
2.1 |
Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen
Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. eine Auftragsbestätigung durch
uns. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt
ein Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen. |
2.2 |
Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine
Dienstleistung sind die vom Besteller überlassenen Zeichnungen
Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie
verbindliche Absprachen. |
2.3 |
Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns
zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen. |
2.4
|
Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem
Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. |
3.1 |
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden, beginnen mit dem Tag, an dem diese Vereinbarung mündlich oder
schriftlich zustande kommt. Sollte auch nur eine der Parteien der Ansicht sein,
dass Einzelheiten der Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst
nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. |
4.1 |
Sollten von uns gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen
Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Sollte
die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene
Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen, mit der Maßgabe, dass er die
Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Er hat daraufhin das
Recht auf Wandlung oder Minderung. |
4.2 |
Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich
ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Geltendmachung des
Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt
ist. |
4.3 |
Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf
gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen
gilt:
Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare
Schäden. Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder
Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten
Nettopreises der Konstruktion bzw. Dienstleistung beschränkt.
|
4.4 |
Der Auftraggeber hat uns festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach
Eingang und Kontrolle der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind uns
unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. |
4.5 |
Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen durchgeführt
werden. |
4.6 |
Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 6
Monate. |
5.1 |
Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollen Bezahlung aller gegen den
Auftraggeber aus den zustehenden Forderungen, unser Eigentum. |
6.1 |
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird
noch hinzu gefügt. |
6.2 |
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag
verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst ist. |
6.3 |
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe des von unserer Geschäftsbank berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen. |
7.1 |
Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung Ihrer Betriebs- und
Geschäftsangelegenheiten. |
7.2 |
Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des
Auftragsgebers Schutzrechte Dritter verletzt stellt uns der Auftraggeber von
sämtlichen Ansprüchen frei. |
7.3 |
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der
Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten edv-technisch
gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung
dieser Daten besteht jedoch nicht. |
8.1 |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wesel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. |
8.2 |
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und
Vereinbarungen nicht berührt. |